Austria - Wiener Neustadt

Matzendorf - Hölles

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B Bereich

Sprache: Deutsch, Version 1.0. – Juli 2021

1. Präambel

Die Schanes GmbH Adlerweg 13, 2751 Matzendorf-Hölles, Österreich, E-Mail-Adresse: web@schanes.com (in der Folge „SCHANES“), ist Ihr Partner für IT-Produkte, Telematik-Lösungen, GPS-Tracker, Navigationsgeräte, Abbiegeassistenzsysteme, Fahrerassistenzsysteme und Rückfahrkameras.

Die Services der SCHANES richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.

Auf eine geschlechterspezifische Differenzierung wird zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.

SCHANES stellt diese AGB zum Download auf seiner Website bereit.

2. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäftsbeziehungen wie auch Lieferungen und Leistungen zwischen SCHANES und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, SCHANES hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt.

Sofern der Geschäftsabschluss nicht im Fernabsatz oder elektronisch (im Sinne des 4. Abschnittes des E‑Commerce-Gesetzes) abgeschlossen wird, werden die AGB dadurch ein Bestandteil des Angebotes, indem auf diese referenziert wird und diese als integraler Bestandteil vereinbart werden.

SCHANES richtet sein Online-Portfolio ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Österreich. Dies geschieht aufgrund rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und logistischer Überlegungen und ohne Diskriminierungsabsicht.

Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im separaten Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch SCHANES. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch SCHANES.

Klarstellend wird festgehalten, dass SCHANES regelmäßig als Reseller der Softwareanwendungen handelt. Im Verhältnis des Kunden gegenüber dem Software-Hersteller (in der Folge „HERSTELLER“) gelangen dessen Lizenzbedingungen zur Anwendung.

3. Qualifikation des Vertragsverhältnisses

Im Zweifel ist davon auszugehen, dass SCHANES eine Dienstleistung im Sinne des § 1151 Abs 1 erster Halbsatz ABGB für den Kunden erbringt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er SCHANES unverzüglich darüber zu informieren.

Der Kunde hat sichere Passwörter zu verwenden und diese selbstständig und sicher aufzubewahren.

Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der Services durch SCHANES oder den HERSTELLER gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, SCHANES bei der Erstellung seiner Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er SCHANES die erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er die für den Einsatz der Leistungen von SCHANES und des HERSTELLERS erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen (bspw. des Betriebsrates) vor Vertragsabschluss eingeholt hat. SCHANES treffen diesbezüglich keine Aufklärungspflichten.

Sofern vereinbarte Fristen aufgrund einer inadäquaten Mitwirkung des Kunden nicht eingehalten werden, trifft SCHANES kein Verschulden und kann ihm dies nicht vorgehalten werden.

Der Kunde darf die von SCHANES angebotenen Leistungen ausschließlich bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen.

5. Zahlungsmodalitäten und Vertragsabschluss

Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot von SCHANES. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die zum Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.

SCHANES ist berechtigt, seine Preise einmal jährlich an den österreichischen Verbraucherpreisindex anzupassen. Als Referenz gilt der auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte Index am Tag des Vertragsabschlusses.

Im Falle einer Preiserhöhung durch den HERSTELLER behält sich SCHANES das Recht auf eine Preiserhöhung gegenüber dem Kunden vor.

Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine halbe Stunde. Bei einer Vor-Ort Dienstleistung ist die Anfahrt zusätzlich zu begleichen.

Der Kunde ist an seine Anfragen drei Werktage gebunden. Aufträge werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch SCHANES rechtsverbindlich.

Die Angebote und Kostenvoranschläge von SCHANES sind freibleibend und unverbindlich. Sofern SCHANES eine Kostenschätzung abgibt, ist diese nicht verbindlich und daher ohne Gewähr. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art immer dar.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet SCHANES seine Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei ein marktüblicher Stundensatz zur Anwendung gelangt.

Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, kann SCHANES den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben können ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt, sowie darüber hinaus gehende Betreibungskosten geltend gemacht werden (§ 458 UGB). Sofern trotz zweiter Mahnung ein Zahlungsverzug bestehen sollte, ist SCHANES berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren.

SCHANES behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

6. Elektronischer Vertragsabschluss

Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder ähnlichen Wortlauts gleicher Aussage) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit SCHANES ab. SCHANES ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Vor dem endgültigen Absenden einer Bestellung hat der Kunde noch einmal die Gelegenheit, diese auf etwaige Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

SCHANES bestätigt dem Kunden den Erhalt eines Angebots durch eine E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots von SCHANES dar.

SCHANES behält sich das Recht vor, die Realisierbarkeit der Anfrage innerhalb von drei Werktagen zu prüfen. SCHANES kann Angebote dadurch annehmen, dass er den Erwerb des Angebots in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder indem er die bestellten Waren zusendet. Erst dadurch kommt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zustande.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von SCHANES gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von SCHANES. Dies gilt auch für geistiges Eigentum (z.B.: Werknutzungsrecht an urheberrechtlichen Werken).

8. Leistungsstörungen

SCHANES ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für durch die HERSTELLER verursachte Störungen, sowie die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen.

Ist SCHANES durch höhere Gewalt (z.B.: Naturkatastrophen, Epidemien) oder sonstige nicht von SCHANES zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird SCHANES den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse.

9. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung von SCHANES für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden soll, maximal aber auf den Betrag von € 30.000,-. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten.

Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Eine Inbetriebnahme wird als konkludente Abnahme qualifiziert. Der Kunde muss seinen Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 UGB spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung nachkommen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Ansprüche aus der Nutzung der Software direkt an den HERSTELLER zu richten sind. SCHANES haftet nicht für diese Leistungen.

Eine Anerkennung von Reports (extrahierte Daten aus der Software) durch Dritte (z.B. Finanzbehörden) kann von SCHANES nicht garantiert werden und es wird dafür keine Haftung übernommen.

10. Support

SCHANES bemüht sich redlich, den Kunden bestmöglich im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zu unterstützen.

SCHANES ist berechtigt, Support-Anfragen nach tatsächlich verrichtetem Aufwand zu einem marktüblichen Stundensatz zu verrechnen. Die kleinste mögliche Verrechnungseinheit beträgt 15 Minuten.

Betriebszeiten

Die Bürozeiten von SCHANES, etwaige Betriebsurlaube und die (telefonische) Erreichbarkeit des Supports werden online bekannt gegeben.

Kommunikationswege und Fernwartung

Sämtliche Mitarbeiter des Kunden können mit SCHANES im Sinne eines „Single Point of Contact“ über folgende Kanäle Kontakt aufnehmen:

E-Mail, Telefon und schriftlich auf postalischem Weg an die Firmenadresse

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Kommunikationswege unter sicherheitsspezifischen Aspekten dem Stand der Technik entsprechen. Er trägt dafür Sorge, dass SCHANES im Wege der Fernwartung auf seine Systeme Zugriff hat. Die Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass eine Korrespondenz auch unverschlüsselt erfolgen kann.

Reaktionszeiten

Auf Eingaben bemüht sich SCHANES binnen eines Tages zu reagieren. Zeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit werden darin nicht eingerechnet. Wenn daher eine Angabe kurz vor Ende der Arbeitszeit erfolgt, ist eine Beantwortung am nächsten Werktag daher unter Umständen noch rechtzeitig in diesem Sinne.

Diese Regel gilt nicht im Falle eines ungewöhnlich hohen Aufkommens an Eingaben oder in Urlaubsmonaten (Juli und August sowie vom 24.12. bis 6.1.).

Wiederherstellungszeiten

SCHANES wird sich redlich bemühen, etwaige Störungen ehestmöglich zu beheben. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass SCHANES keine Wiederherstellungsobliegenheit trifft, wenn die Störung oder Ursache der Störung in einer Sphäre gelegen ist, die nicht SCHANES zuzurechnen ist (sondern bspw. dem HERSTELLER oder dem Kunden selbst).

Workaround

SCHANES ist berechtigt, Probleme anhand für den Kunden technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln zu umgehen. SCHANES muss den Kunden vor der Durchführung des Workarounds informieren, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug.

Updates

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Updates zeitnahe umzusetzen.

Backup-Management

Um einen Schaden im Falle eines Datenverlustes auszuschließen bzw. zu reduzieren, trifft der Kunde Vorkehrungen, seine Daten und Systeme in angemessenen Zeitabständen durch Sicherheitskopien (Back-ups) zu sichern und aufzubewahren. Details können in einem etwaigen gesonderten Vertrag geregelt werden.

Entscheidungskompetenz

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass SCHANES keinerlei Entscheidungsgewalt hinsichtlich der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen (insbesondere im Bereich IT-Sicherheit) hat. Sofern daher, aus der nicht erfolgten Umsetzung dieser Vorschläge, dem Kunden ein Schaden entsteht, kann SCHANES nicht haftbar gemacht werden.

Sicherheitsgefährdende Netzaktivitäten

Besteht der Verdacht, dass von einem Kundenaccount sicherheitsgefährdende Netzaktivitäten ausgehen, kann SCHANES diesen Account trennen bzw. sperren, um soweit es geht, die Infrastruktur zu schützen. Die gesamten Kosten für eine solche Maßnahme werden dem AUFTRAGGEBER in Rechnung gestellt.

11. Leistungsumfang

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch SCHANES erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen von SCHANES innerhalb der normalen Arbeitszeit von SCHANES. Erfolgt eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

12. Proof of Concept

Nach Rücksprache mit SCHANES hat der Kunde gegebenenfalls die Möglichkeit, sich im Zuge einer Testphase (Proof of Concept) über die Leistungsfähigkeit, Eignung und Zuverlässigkeit der vertragsgegenständlichen Lieferung (Software) zu vergewissern. Diese Testphase dient ausschließlich der Evaluierung der Software und SCHANES übernimmt in dieser Phase keine Gewährleistung und Schadenersatzansprüche.

Geheimhaltungs-, und datenschutzrechtliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten bereits in dieser Phase.

13. Schulungen und Stornobedingungen

Im Falle von vereinbarten Schulungen hat der Kunde das Recht, bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Entgeltpflichten (Stornogebühren) zurückzutreten. Sofern der Kunde jedoch die vereinbarte Schulung binnen 48 Stunden vor dem ausgemachten Termin absagt oder kurzfristig verschieben möchte, hat SCHANES Anspruch auf das volle Entgelt für diesen Termin. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann (z.B.: durch ärztliches Attest), dass aufgrund von Krankheit oder höher Gewalt der Termin kurzfristig nicht wahrgenommen werden kann und ihm eine Mitteilung dieses Umstandes nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich war. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

14. Schad- und Klagloserklärung

Der Kunde sichert zu, dass er alle Leistungen von SCHANES und des HERSTELLERS rechtskonform einsetzt. Er sichert insbesondere zu, dass er gegenüber seinen Endkunden und Mitarbeitern datenschutzkonform handelt. Der Kunde hält SCHANES von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Behörden) frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden gegenüber SCHANES geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere die bereitgestellte Sim-Karte ausschließlich für die vertragsgegenständlichen Zwecke verwenden.

15. Beiziehung von Subunternehmern

SCHANES kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmern (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen.

16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

SCHANES ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. SCHANES wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.

17. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO) ist der Kunde. Der Kunde wird mit SCHANES gegebenenfalls einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen. Klarstellend wird festgehalten, dass dieser Auftragsverarbeitervertrag nur dann maßgeblich ist, wenn SCHANES personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) erlaubt. Ansonsten sind SCHANES und der Kunde wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. SCHANES und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

SCHANES informiert darüber, dass Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der Kunde ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

18. Referenzklausel

SCHANES ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website und Marketingunterlagen auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kunden sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

Erfüllungsort ist der Sitz von SCHANES.

20. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die mit einer Frist von einem Monat schriftlich zum Ende 30.6. oder 31.12. kündbar. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen. Bei wiederkehrenden Leistungen bzw. laufenden Leistungen beträgt die Mindestlaufzeit 36 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer Vertragsbeendigung im Verhältnis HERSTELLER gegenüber SCHANES behält sich SCHANES das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer Vertragsbeendigung wird SCHANES die projektspezifischen Daten maximal drei Monate aufbewahren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Daten rechtzeitig zu sichern und extrahieren.

21. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. Abänderungen dieser Bedingungen, sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend Abänderung der AGB unberührt).

Informationen gemäß § 5 ECG und § 14 UGB, § 25 MedienG

Schanes GmbH
Geschäftsführer: Alfred Schanes
Adlerweg 13
2751 Matzendorf-Hölles
Österreich

E-Mail-Adresse: web@schanes.com
Telefonnummer: + 43 – 2628 – 65620

Firmenbuchgericht & Firmenbuchnummer: Wiener Neustadt 280709h
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: AT-U62689736

Mitglied der österreichischen Wirtschaftskammer

Berufsrecht: Gewerbeordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at.

Eine Kopie dieser AGB, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers

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